Stadtpartei und Junge Generation informieren über neues Arbeitszeitgesetz
Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Arbeitszeitgesetzes haben die Junge Generation und die SPÖ Stadtpartei Vöcklabruck am Vöcklabrucker Frischemarkt die Bevölkerung über die Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes informiert.
„12 Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche waren auch jetzt schon mittels Betriebsvereinbarung oder mittels Einzelvereinbarung möglich – allerdings nur auf Überstundenbasis und mit entsprechenden Überstundenzuschlägen“, Christian Hofmanninger, Bezirksvorsitzender der Jungen Generation.
Durch das mit 1. September gültige Gesetz ist mit Verschlechterungen für Angestellte und Arbeiter zu rechnen, da der Betriebsrat oder ein Arbeitsmediziner nicht mehr in diesen Prozess eingebunden werden müssen. Doch das Gesetz greift weiter, so ist mit folgenden Verschlechterungen zu rechnen:
- 12 Stunden Arbeit pro Tagsind erlaubt, mit zumutbaren Arbeitswegen eingerechnet sind sogar 14 Stunden möglich
- Arbeiter und Angestellte dürfen nun bis zu 60 Stunden in der Woche Nur für die 11. und 12. Stunde gilt ein Ablehnungsrecht
- Bei der Vier-Tage-Woche sind keine Änderungen vorgesehen Schon jetzt ist es möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen.
- Die Ruhezeit in der Gastronomie mit Teildiensten wurde auf 8 Stunden verkürzt
- Für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit frei gestalten können, hat das Arbeitszeitgesetz keine Gültigkeit mehr. Diese Regelung galt bisher nur für Führungskräfte in höheren Positionen, jetzt soll sie für Arbeitnehmer gelten, welche „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ haben.
- Durch die neue Höchstarbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche werden die meisten bisherigen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zum größten Teil straffrei.
- In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber zur Arbeit an bis zu vier Wochenenden pro Jahr verpflichten.
„Dieses Gesetz bedeutet somit Lohn-, Gesundheits- und Freizeitraub für die hart arbeitenden Menschen in unserem Land“, Stadtparteivorsitzender Stefan Maier.
Der Fraktionsobmann Andreas Löhr pflichtet ihm bei:
„Nur für die jeweils 11. und 12. Stunde gilt ein Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer – ob das beim Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich anwendbar ist, ist fraglich.“